Achtung: Bußgelder drohen!
Kurz gesagt müssen Honorare, die für die Erstellung oder Änderung von Internetseiten an Webdesigner gezahlt werden, der Künstlersozialkasse mitgeteilt werden.
Künstlersozialkasse erhöht Abgabesatz
Die Künstlersozialkasse erhöht ihren Abgabesatz von derzeit 3,9 % auf 4,1 %. Infolgedessen könnte bei Betriebsprüfungen in nächster Zukunft stärker auf die Künstlersozialabgabe geachtet werden. Wer nicht zahlt, muss möglicherweise mit hohen Bußgeldern rechnen.
Bitte prüfen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, ob Sie abgabepflichtig sind.